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Wichtiger Hinweis I: Ab dem 17. Oktober 2012 gelten neue Führerscheinordnungen
in Deutschland für die amtlichen SBF Binnen und See. Ab sofort können Bootsmotoren von einer Leistung bis zu 11,03 kW/ 11 PS
frei geführt werten (Ausnahme: Rhein, Mindestalter 16 Jahre) Ansonsten gilt: Führerscheinpflicht. Viel Spass nun, wenn man mit einem gecharterten führerscheinfreiem Boot von 3to Gewicht zum
ersten mal einem Berufsschiff begegnet oder schleusen will. Selbst wenn es nur ein Angelkahn ist - Fachwisssen und Können sind dann, wenn es “hektisch” wird durch Nichts zu ersetzen. Der
amtliche Führerschein ist für uns entgegen aller Abwiegelei und Verniedlichung seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Verchartererlobby, des ADAC und sonstiger
Wassertourismusverbände die Grundlage für alles. Wie sonst soll man im Schadensfall beweisen, dass man “etwas drauf” hat?
Wichtiger Hinweis II: Segelsurfen
ist jetzt führerscheinfrei.
Wichtiger Hinweis III: Ein Download der aktuellen Prüfungsordnungen und Fragebögen ist unter ELWIS.de möglich, dem elektronischen Wasserstrassen - Informationssystem.
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